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   BGH, 31.03.1960 - III ZR 62/59   

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https://dejure.org/1960,6479
BGH, 31.03.1960 - III ZR 62/59 (https://dejure.org/1960,6479)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1960 - III ZR 62/59 (https://dejure.org/1960,6479)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1960 - III ZR 62/59 (https://dejure.org/1960,6479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1960, 447
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1959 - III ZR 67/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 62/59
    Auch in den Fällen, in denen wegen der geringen Breite der Fahrbahn selbst die neben dieser verlaufenden Seitenstreifen zum Ausweichen und Überholen mitbenutzt werden müssen, kann bei diesen nicht eine solche Standfestigkeit erwartet und gefordert werden, die ein Befahren in derselben Weise ermöglicht, wie wenn diese Streifen noch zur Fahrbahn selbst gehörten (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juli 1959 III ZR 67/58 = VersR 1959, 830).
  • BGH, 08.07.1957 - III ZR 59/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 62/59
    Das Berufungsgericht hat bereits - unter insoweit wörtlicher Übernahme der Darlegungen des erkennenden Senats im Urteil vom 8. Juli 1957 III ZR 59/56 (= NJW 1957, 1396) - im einzelnen ausgeführt, daß das Bankett angesichts seiner Zweckbestimmung nicht so befestigt zu sein braucht, wie die Fahrbahn selbst und daß es daher in aller Regel zum sicheren Befahren durch schwere Fahrzeuge nicht geeignet ist.
  • BGH, 20.02.1958 - III ZR 175/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 62/59
    Auch die vom Kläger gegen die Abweisung seiner Klage gegen den Freistaat Bayern gerichtete Revision hat der auch jetzt erkennende Senat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 20. Februar 1958 (III ZR 175/56) das Berufungsurteil in dem angefochtenen Umfange aufgehoben mit der Begründung, daß die Verjährungseinrede des Freistaates Bayern unbegründet sei.
  • BGH, 02.04.1962 - III ZR 14/61
    Denn das Straßenbankett dient, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juli 1957 III ZR 59/56 (LM § 823/Dc/BGB Nr. 27 = NJW 1957, 1396) mit näherer Begründung, auf die hier verwiesen werden kann, ausgeführt hat, verschiedenartigen anderen Zwecken, nicht aber der Aufnahme des fließenden Verkehrs, so daß schon wegen dieser andersartigen Zweckbestimmung des Banketts nicht die gleiche Bauart, insbesondere hinsichtlich des Untergrundes, und die gleiche Tragfähigkeit wie für die Fahrbahn selbst verlangt werden kann (vgl. auch Urteil des Senats vom 31. März 1960 III ZR 62/59 in VersR 1960, 447; ferner Fischer in KVR von A-Z unter Erläuterungen zu "Bankett").

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteile vom 20. Dezember 1951 III ZR 10/51 = VRS 4, 178; vom 26. Januar 1956 III ZR 323/54 = VersR 1956, 220; vom 13. Dezember 1956 III ZR 112/55 S. 6 = VersR 1957, 109; vom 8. Juli 1957 III ZR 59/56 = LM § 823/Dc/BGB Nr. 27 und NJW 1957, 1396; sowie vom 31. März 1960 III ZR 62/59 = VersR 1960, 447), daß das Bankett angesichts seiner Zweckbestimmung in aller Regel zum Befahren durch schwere Fahrzeuge wie auf der Fahrbahn selbst weder bestimmt noch geeignet ist, wovon jeder Kraftfahrer auszugehen hat.

    Inbezug auf die Geschwindigkeit kann es jedenfalls nicht als ein "zügiges Fahren" wie auf der Fahrbahn selbst gekennzeichnet werden, was für das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 31. März 1960 III ZR 62/59 S. 6/7 entscheidungserheblich war, abgesehen davon, daß es sich in jenem Fall um einen noch schwereren Lastzug mit einem Gesamtgewicht von 17-18 to handelte.

  • BGH, 05.02.1962 - III ZR 173/60
    Baß es sich bei der Unfallstelle um eine "gefährliche Stelle" handelte - d.h. eine Stelle, die wegen der nicht ohne v/eiteres oder nicht rechtzeitig erkennbaren besonderen Lage der Straße die Möglichkeit eines Unfalls auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nahe legt (Urteil vom 12 November 1959 III ZR 134/58 S. 8 = VersR 1960, 349, Urteil vom 31. März I960 III ZR 62/59 C.7 = VersR 1960, 447) - kann nach den Peststellungen des Berufungsgerichts über die Örtlichkeit nicht in Zweifel gezogen v/erden.
  • BGH, 20.02.1964 - III ZR 181/62
    Befahren des Banketts Jedem einsichtigen Kraftfahrer eindeutig und klar erkennbar ist (vgl IM zu BGB § 823 Ea Sr 35 und De Kr. 27; BGH Urteile vom 31. März i960 - III ZR 62/59 - = VersR I960, 447 und vom 2. März 1961 - III ZR 12/60 - » VersR 1961, 536).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 223/64

    Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Gemeinde nach einem Verkehrsunfall -

    Vielmehr liegt die Annahme sehr nahe, daß das - nur 30 cm breite unbefestigte und eines seitlichen Widerlagers entbehrende - Bankett einem Befahren mit dem Unfallfahrzeug bei einer Geschwindigkeit von "32 km/h bis unmittelbar vor der Unfallstelle" (BU S. 11) auch dann nicht gewachsen gewesen wäre, wenn die Fahrbahn im übrigen bis unmittelbar an dieses mit 30 cm Breite angenommene Bankett heran für ein zügiges Befahren mit dem Unfallfahrzeug ausreichend befestigt gewesen wäre (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats in LM Nr. 27 zu § 823 [Dc] und Nr. 35 zu § 823 [Ea] BGB sowie in VersR 1960, 447 und 1964, 617).
  • BGH, 02.06.1961 - VI ZR 200/60

    Rechtsmittel

    Gestattet ist es aber nur dann, wenn die Verkehrslage dies als sachgerechte und vernünftige Maßnahme erscheinen läßt (Urteile des BGH vom 8. Juli 1957 - III ZR 59/56 - VRS 13, 172 = VersR 1957, 603; vom 31. März 1960 - III ZR 62/59 - VersR 1960, 447).
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